Direkt zum Seiteninhalt

Sozialpädagogische Einzelbetreuung


www.speb.de

- SPEB -

Jugendhilfeeinrichtung Hemmoor
Träger: Tanja Vogel-Alpers
Bahnhofstraße 22, 21745 Hemmoor
Tel.: 04771 - 64 29 32, Fax: 04771 - 60 26 78

MOBILE BETREUUNG „MOB"

INTENSIVE EINZELWOHNBETREUUNG von Jugendlichen / jungen Erwachsenen in trägereigenem Wohnraum.
Geeignet für Anschlussbetreuungen an Unterbringungsformen anderer Einrichtungen mit 24-Stunden-Betreuung oder als Erstbetreuungsform für ältere Jugendliche / junge Erwachsene, für die eine Unterbringung in einer Gruppe entwicklungshemmend ist.

- Rufbereitschaft während   der gesamten Maßnahme, 24 std. täglich

- Tagespflegesatz

MOBILE BETREUUNG „Mini - MOB"

Etwas geringere INTENSIVE EINZELWOHNBETREUUNG von Jugendlichen / jungen Erwachsenen in trägereigenem Wohnraum.
Die Rahmenbedingungen und pädagogischen Inhalte wie in der „MOB" jedoch mit reduzierter, im Hilfeplan gemeinsam abgesprochener, pädagogischer Personalintensität.
Geeignet für die schrittweise Beendigung von „MOB" oder als Vorbereitung auf eine ambulante Betreuungsform.

- Rufbereitschaft während der gesamten Maßnahme, 24 std. täglich

- reduzierter Tagespflegesatz

FLEXIBLE BETREUUNG „FLEX"

AMBULANTE BETREUUNGSFORM für ältere Jugendliche / junge Erwachsene mit relativ hohem Selbständigkeitsgrad in eigenem Wohnraum.
Geeignet als Anschlussbetreuung an andere Betreuungsformen oder als Erstbetreuungsform.

- Rufbereitschaft während der gesamten Maßnahme, 24 std. täglich

- Netto-Fachleistungsstunde

MUTTER/VATER-KIND-BETREUUNG

AMBULANTE BETREUUNGSFORM von jungen Müttern/Vätern mit ihren Kindern in eigenem Wohnraum.
Geeignet als Anschlussbetreuung an andere Betreuungsformen oder als Erstbetreuungsform.

- Rufbereitschaft während der gesamten Maßnahme, 24 std. täglich

- Netto-Fachleistungsstunde

ERZIEHUNGSBEISTAND
AMBULANTE BETREUUNGSFORM von Kindern und Jugendlichen im eigenen familiären Wohnraum.
Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unter-stützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern.

- Rufbereitschaft während der gesamten Maßnahme, 24 std. täglich

- Netto-Fachleistungsstunde

EINGLIEDERUNGSHILFE für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Eine AMBULANTE BETREUUNGSFORM für Kinder und Jugendliche, die im Elternhaus, Großeltern, Pflegefamilie oder in einer ähnlichen Lebensform leben und   versorgungstechnisch eingebunden sind.

- Rufbereitschaft während der gesamten Maßnahme, 24 std. täglich

- Netto-Fachleistungsstunde

FAMILIENAKTIVIERUNGSMANAGEMENT „FAM"

Die Familienaktivierung ist eine sehr intensive Form der Hilfe zur Erziehung nach §27 KJHG. Die Familienaktivierung ist vorgesehen für Familien (Teilfamilien) in Krisensituationen mit Kindern im Alter zwischen 0 und 18 Jahren. Die Intension der Hilfe soll die drohende Herausnahme eines oder mehrerer Kinder bzw. Jugendlichen vermeiden.
Die Dauer der Maßnahme beträgt 42 Tage.

- Rufbereitschaft während der gesamten Maßnahme, 24 std. täglich

- Netto-Fachleistungsstunde 19,25 std. wöchentlich

FAMILIENSTABILISIERUNGSPROGRAMM „FSP"

Das Familienstabilisierungsprogramm ist eine Maßnahme, die die Aktivierung der Selbsthilfe des Hilfesuchenden durch Selbstbestimmung, Eigenkontrolle und Lebensfeldbezug in den Mittelpunkt stellt. Dazu hat das FSP entsprechende Methoden entwickelt, die die grundlegenden Werte und Erfahrungen aus dem FAM-Programm beinhalten. Diese Methoden sind im Sinne einer systemischen Intervention, durch die Entwicklung konkreter methodischer Hilfeansätze auf einer handlungspragmatischen Ebene geprägt. Die FSP-Arbeitsweise ist lösungsorientiert und folgt dem Anspruch einer ganzheitlichen Hilfe zur Selbsthilfe. Wir arbeiten mit den Familien mit Zielvereinbarungen, zeitlichen Befristungen und Erfolgskontrollen.
Die Dauer der Maßnahme ist auf ein halbes Jahr befristet.

- Rufbereitschaft während der gesamten Maßnahme, 24 std. täglich

- Netto-Fachleistungsstunde

SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE „SpFh“

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Jugendhilfeform nach § 31 KJHG, die sich an Familien in gravierenden Krisen- und Belastungssituationen wendet. Grundbedingung für einen Einsatz der SpFh ist der „Wunsch“ der Familie nach Veränderung. Entsprechend der Krisenform werden an die SpFh unterschiedliche Ziele und Erwartungen formuliert und hierzu jeweils angemessene Interventionsstrategien eingesetzt.

- Rufbereitschaft während der gesamten Maßnahme, 24 std. täglich

- Netto-Fachleistungsstunde

Unser Einsatzgebiet umfasst den Bereich Buxtehude - Stade - Hemmoor - Cuxhaven.
In Einzelfällen betreuen wir auch in benachbarten Regionen.

SPEB

Bahnhofstraße 22, 21745 Hemmoor
Tel.: 04771 - 64 29 32,  Fax: 04771 - 60 26 78

Bertha-von-Suttner-Allee 1, 21614 Buxtehude
Tel.: 04161 - 748975,  Fax: 04161 - 749476
    
Rechtsgrundlage für die Aufnahme sind die §§ 16 bis 21 und 27 bis 42 KJHG (Kinderjugendhilfegesetz) sowie in einigen Fällen die §§ 39,72 BSHG (Bundessozialhilfegesetz)

    
Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung oder schreiben Sie uns per eMail: info@speb.de     

    
Zur Zeit haben wir noch Plätze frei!

Verantwortlich für den Inhalt:

SPEB - Tanja Vogel-Alpers
Bahnhofstraße 22, 21745 Hemmoor
Tel.: 04771 - 64 29 32, Fax: 04771 - 60 26 78
eMail: info@speb.de


Zurück zum Seiteninhalt